Urlaub: die wichtigsten Fakten für Arbeitnehmer

Kennen Sie eigentlich das Bundesurlaubsgesetz (BUrLG)? Sollten Sie! Denn hier sind Ihre Rechte für Urlaub niedergeschieben. Hier die Erklärung: Kurzer Exkurs in die Geschichte. Was bedeutet Urlaub? Das Wort Urlaub kommt aus dem Althochdeutschen und bedeutet soviel wie erlauben. Im Mittelalter erlaubte die Herrschaft ihren Bediensteten, sich für einige Zeit vom Dienst zu entfernen.

Bundesurlaubsgesetz regelt die Freizeit

Für die meisten Menschen bedeutet Urlaub eine Pauschalreise, Sonne, Palmen, Strand, Meer, Freiheit, Faulenzen oder auch Abenteuer, eben einfach mal abschalten können vom täglichen Einerlei. Rein arbeitsrechtlich hat Urlaub folgende Bedeutung: Eine zeitlich begrenzte Dienstbefreiung des Arbeitnehmers, die zur Erholung dienen soll unter Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrLG) bildet hier die Rechtsgrundlage.

Mindestdauer für Urlaub

Für einige Personengruppen, wie zum Beispiel Beamte, Richter, Soldaten, Jugendliche, Seeleute oder Schwerbehinderte gelten besondere oder ergänzende Regelungen. In Deutschland beträgt die Mindesturlaubsdauer 20 Werktage im Kalenderjahr. Der Arbeitnehmer hat erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit einen vollen Urlaubsanspruch. Vorher besteht evtl. ein Anspruch auf Teilurlaub (hier greift eine 1/12 Regel für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit). Der Arbeitnehmer sollte seinen Urlaub im laufenden Kalenderjahr angetreten haben oder aber bis spätestens zum 31.3. des Folgejahres, sonst verfällt sein Urlaubsanspruch endgültig. Es sei denn, es liegen dringende oder persönliche Gründe vor, die eine Verlängerung des Anspruches auch rechtfertigen.

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Krank auf einer Pauschalreise

Erkrankt der Arbeitnehmer während seines Urlaubs, etwa einer Pauschalreise, und weist dieses mit einer Krankmeldung nach, werden ihm die Krankentage auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Ein Urlaubsanspruch besteht für den Arbeitnehmer nicht mehr, wenn der Jahresurlaub schon von einem früheren Arbeitgeber gewährt worden ist. Handelt der Arbeitnehmer eigenmächtig und geht ohne die Erlaubnis des Arbeitgebers in den Urlaub oder verlängert seinen Urlaub einfach, so hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer zu kündigen. Bei Afrika Reisen z.B. sollte man sich bzgl. Impfungen gründlich informieren, um gefährliche Ansteckungen zu vermeiden.

Die ersten Urlaubstage sind purer Stress

Die wichtigsten Gründe, weshalb man Urlaub macht oder eine Pauschalreise bucht, sind einmal, das körperliche und psychische Bedürfnis nach Erholung oder aber auch die Erledigung privater Angelegenheiten. Urlaub bedeutet für viele endlich mal frei zu sein von alltäglichen Pflichten. Dieser Wunsch ist allerdings nicht immer realisierbar. Und so beginnt der erste Urlaubstag für einige schon mit Stress. Vor allem, wenn man stundenlang im Stau auf der Autobahn steht, oder man sich nach einer langen Flugreise erst einmal tagelang an die Zeitverschiebung gewöhnen muss. Die neusten Erkenntnisse der Urlaubsforschung haben ergeben, dass die ersten drei Urlaubstage sowieso in der Regel mehr Stress als Erholung bringen. Daher sollte man auch einen Urlaub und die wohlverdiente Pauschalreise im Vorfeld sorgfältig planen. Dänemark Ferienhäuser bieten jedoch höchsten Komfort, damit der Stress möglichst gering ausfällt.

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Foto: John Woodworth, istockphoto.com

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